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Abteilung für Grundbuchsachen

Einführung elektronische Grundakte

Hinweisschreiben Grundsteuererklärung

Sprechzeiten

Anlaufstelle für das Publikum

Grundbuchauszüge

Fragen und Antworten

Formulare des Grundbuchamtes

Das Grundbuchgericht Bremen-Blumenthal ist für die Führung der z. Zt. etwa 45.000 Grundbücher über die Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentume sowie Erbbaurechte zuständig, die innerhalb der Stadtgemeinde Bremen-Nord liegen. Nach der im Jahre 2000 beendeten Umstellung auf EDV werden die Grundbücher in Bremen-Blumenthal ausschließlich elektronisch geführt.

Einführung elektronische Grundakte

Am 25.11.2024 wird der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal eröffnet. Wegen der Einführung der elektronischen Akte ist die Erreichbarkeit des Grundbuchamtes vom 19.11.2024 bis 21.11.2024 eingeschränkt.
In dringenden Fällen können Sie uns gerne schriftlich unter der E-Mail-Adresse grundbuchamt@amtsgericht-blumenthal.bremen.de kontaktieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Allgemeines Hinweisschreiben zur Einführung elektronische Grundakte am 25.11.2024 beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal (pdf, 137.3 KB)

Hinweisschreiben für Behörden: Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und Einführung der eAkte in Grundbuchsachen (pdf, 601.7 KB)

Informationen für Notarinnen und Notare zur Umstellung des Grundbuchamts Bremen-Blumenthal am 25.11.2024 (pdf, 689.7 KB)

Informationszettel zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Informationszettel zur Abgabe der Grundsteuererklärung (pdf, 469 KB)

Sprechzeiten

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Amtsgerichts für:

  • Einsichtnahmen in das Grundbuch
  • Eingangsstelle (Zimmer C 001)
  • Eilfälle

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Anlaufstelle für das Publikum

Das Grundbuchamt ist telefonisch montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter der Vermittlung 0421 361-7714.
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter: grundbuchamt@amtsgericht-blumenthal.bremen.de.
Bringen Sie bitte die Grundbuchbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blatt-Nr.) sowie Ihren Personalausweis zum Termin mit.“

Das Grundbuchgericht befindet sich im Gebäudeteil C des Amtsgerichts.
Die Anlaufpunkte des Publikums für Informationen, Grundbucheinsichten und Grundbuchausdrucke sind die jeweiligen Serviceeinheiten.

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Grundbuchauszüge

Antrag:

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Mail (Antrag zuvor bitte einscannen oder abfotografieren) oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Diesen übersenden Sie bitte zusammen mit einem ggf. erforderlichen Nachweis an die oben angegebene Anschrift. Das Grundbuchamt prüft das berechtigte Interesse und kann ggf. weitere Nachweise fordern.

Hinweis:

„Die Gebühren für einen Grundbuchausdruck betragen:
• 10,00 € für einen einfachen Ausdruck,
• 20,00 € für einen amtlichen Ausdruck.

Die Anforderung von Grundbuchauszügen beim Grundbuchamt ist kostengünstiger und zuverlässiger als auf Internetportalen

Fragen und Antworten

Zur weiteren Information möchten wir nachfolgend die Antworten (soweit in der hier gebotenen Kürze möglich) auf häufig gestellte Fragen geben:

Häufig gestellte Fragen und Antworten in Grundbuchsachen (pdf, 25.9 KB)

Formulare des Grundbuchamtes

Die wichtigsten Formulare finden Sie hier.