Hinweisschreiben Grundsteuererklärung
Das Grundbuchgericht Bremen-Blumenthal ist für die Führung der z. Zt. etwa 45.000 Grundbücher über die Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentume sowie Erbbaurechte zuständig, die innerhalb der Stadtgemeinde Bremen-Nord liegen. Nach der im Jahre 2000 beendeten Umstellung auf EDV werden die Grundbücher in Bremen-Blumenthal ausschließlich elektronisch geführt.
Informationszettel zur Abgabe der Grundsteuererklärung (pdf, 469 KB)
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Amtsgerichts für:
Das Grundbuchamt ist telefonisch von montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter der Vermittlung 0421 361-7714.
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter: grundbuchamt@amtsgericht-blumenthal.bremen.de.
Bringen Sie bitte die Grundbuchbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blatt-Nr.) sowie Ihren Personalausweis zum Termin mit.“
Das Grundbuchgericht befindet sich im Gebäudeteil C des Amtsgerichts.
Die Anlaufpunkte des Publikums für Informationen, Grundbucheinsichten und Grundbuchausdrucke sind die jeweiligen Serviceeinheiten.
Antrag:
Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Mail (Antrag zuvor bitte einscannen oder abfotografieren) oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Diesen übersenden Sie bitte zusammen mit einem ggf. erforderlichen Nachweis an die oben angegebene Anschrift. Das Grundbuchamt prüft das berechtigte Interesse und kann ggf. weitere Nachweise fordern.
Hinweis:
„Die Gebühren für einen Grundbuchausdruck betragen:
• 10,00 € für einen einfachen Ausdruck,
• 20,00 € für einen amtlichen Ausdruck.
Die Anforderung von Grundbuchauszügen beim Grundbuchamt ist kostengünstiger und zuverlässiger als auf Internetportalen
Zur weiteren Information möchten wir nachfolgend die Antworten (soweit in der hier gebotenen Kürze möglich) auf häufig gestellte Fragen geben:
Häufig gestellte Fragen und Antworten in Grundbuchsachen (pdf, 25.9 KB)
Die wichtigsten Formulare finden Sie hier.