Für den Bereich Bremen-Nord ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Im wesentlichen kann davon ausgegangen werden, dass das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig ist für alle Straßen mit den Postleitzahlen 287**. Das betrifft folgende Ortsamtsbezirke:
Sonderregelungen gelten für folgende Straßen :
Genauere Angaben können Sie diesem Hinweisschreiben entnehmen:
Hinweisschreiben Sonderregelung Straßen (pdf, 338.9 KB)
Besondere Ausnahmen
Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal ist ferner nicht zuständig für alle Angelegenheiten des Handelsregisters, des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters, der Insolvenz und des Mahnverfahrens. Für diese Abteilungen ist das Amtsgericht Bremen zuständig.