In Bremen gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keinen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe:
§ 12 BerHG (Beratungshilfegesetz)
Sonderregelung für Bremen, Hamburg und Berlin
(1) In den Ländern Bremen und Hamburg tritt die eingeführte öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe nach diesem Gesetz, wenn und soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
(2) ...
Eine Regelung durch Landesrecht ist nicht gegeben.
Kostenlose anwaltliche Rechtsberatung ist für Bremer Bürger/ Innen mit geringem Einkommen zugänglich. Wegen der Vorraussetzungen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Beratungsstellen:
Bremischer Anwaltsverein
Amtsgericht Bremen ( im Gebäude )
Zimmer 007
Ostertorstraße 25-31
28195 Bremen
E-Mail: info@anwaltsverein-bremen.de
Der Bremische Anwaltsverein bietet im Amtsgericht Bremen-Blumenthal jeden Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr in Haus B Zimmer 002 eine öffentliche Rechtsberatung an.
Informationen zur Rechtsberatung beim Bremischen Anwaltsverein
Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel.: +49 421 36301 0
Fax: +49 421 36301 89
E-Mail: [EMAIL info@arbeitnehmerkammer.de (allgemeine Fragen); info@arbeitnehmerkammer.de (allgemeine Fragen); recht@arbeitnehmerkammer.de (rechtliche Fragen; recht@arbeitnehmerkammer.de (rechtliche Fragen)
Richter und Rechtspfleger sind kraft Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen.
Soweit Sie Rat und Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten wünschen, konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Personen/Vereine, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt worden ist. Adressen erhalten Sie über die Arbeitnehmerkammer oder dem Anwaltsverein.
Die Behördenleitung ist nicht befugt, Einfluss auf die rechtlichen Entscheidungen der Richter und Rechtspfleger zu nehmen. Diese entscheiden in ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und sind insoweit keinen Weisungen unterworfen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die zuständigen Richter bzw. Rechtspfleger zu den einzelnen Verfahren telefonisch nur in Ausnahmefällen Auskunft geben können. Denn die entsprechende Akte liegt in der Regel nicht bei dem Sacharbeiter, sondern in der Geschäftsstelle. Es ist deshalb ratsam, Anfragen zu den einzelnen Verfahren schriftlich zu stellen. Zudem muss in vielen Verfahren die Gegenseite von den Äußerungen eines Beteiligten unterrichtet werden. Aus diesem Grund wurde auf eine Wiedergabe der Telefonnummern von Richtern und Rechtspflegern verzichtet. Diese können in besonderen Ausnahmefällen bei der zuständigen Serviceeinheit erfragt werden.
Die Möglichkeit, Auskünfte per E-Mail einzuholen, besteht zur Zeit leider nicht. Können in Ausnahmefällen Anträge per E-Mail gestellt werden, wird gesondert darauf hingewiesen.
Die Informationen auf dieser Homepage enthalten nur allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung.